Berufsreifeprüfung-BRP

by admin on 11. März 2010

Warum sollte man sich für die Berufsreifeprüfung entscheiden?
Es ist das große Ziel des Schulsystems in Österreich, höhere Abschlüsse zu fördern. Dadurch wird eine höhere Chancengleichheit ermöglicht. Die Berufsreifeprüfung bietet sich in diesem Fall als gute Möglichkeit für jeden an.

Was ist das Ziel der Berufsreifeprüfung?
Hat man eine Lehre mit Prüfung abgeschlossen, so kann man danach die Berufsreifeprüfung absolvieren. Diese dauert mindestens drei Jahre, doch sie führt nicht zu einer Berufsberechtigung. Die Berechtigung entspricht also einer AHS- oder BHS-Matura. Das heißt, dass man mit einer Berufsreifeprüfung an einer Universität studieren kann. Auch die Hochschule, beziehungsweise Fachhochschule oder eine Akademie und ein Kolleg sind dabei inkludiert. Will man das Studium wechseln, so kann man dies jederzeit machen. Was den Bundesdienst betrifft, so kann man sich für einen gehobenen Dienst einsetzen lassen.

as ist bei der Berufsreifeprüfung das Thema
Ingesamt absolviert man bei der Berufsreifeprüfung vier unterschiedliche Teilprüfungen. Diese können einen besonderen Einrichtungen für Erwachsenenbildung abgelegt werden. Es ist möglich, eine Teilprüfung schon während der Voraussetzungen für den Zugang zu absolvieren. Die Prüfung an sich besteht aus den vier Schwerpunkten Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache und einem berufsbezogenen Fachbereich. In Deutsch muss man eine Klausur abgeben für die man 5 h Zeit hat. Diese entspricht der Reifeprüfung einer höheren Schule. Im Bereich Mathematik man 4 h Zeit für eine schriftliche Arbeit. Je nach dem, kann man sich bei der lebenden Fremdsprache für eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung entscheiden. Im letzten und vierten Teil der Prüfung wird der berufsbezogene Fachbereich behandelt. Dabei hat man 5 h Zeit für eine schriftliche Klausur. Anschließend wird eine mündliche Prüfung mit Diskussion abgelegt.

Wer kann an der Berufsreifeprüfung teilnehmen?
Zuerst muss man ein Ansuchen für die Zulassung an einer öffentlichen höheren Schule einreichen. Bereits ab dem 17. Lebensjahr ist es möglich, die erste Prüfung abzulegen. Die letzte Teilprüfungen, quasi den vierten Teil, kann man erst ab dem vollendeten 19. Lebensjahr ablegen. Die Berufsreifeprüfung kann entweder in einer allgemein bildenden höheren Schule, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, oder einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik absolviert werden. Insgesamt dauert die Berufsreifeprüfung zwei Jahre.

Es ist nicht möglich, für die Berufsreifeprüfung ein Stipendium zu beziehen. In manchen Fällen ist es möglich, dass man eine Ergänzungsprüfung ablegen muss. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Studium der Rechtswissenschaften. Hierbei ist das Latinum erforderlich.

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