Kindergarten

by admin on 8. März 2010

Sobald ein Kleinkind das 3. Lebensjahr vollendet hat, ist es möglich, an einem Kindergarten teilzunehmen. Dies ist allerdings nicht verpflichtend. Eine Ausnahme bildet das österreichische Bundesland Vorarlberg, denn hier liegt die Altersgrenze bei 4 Jahren. In Österreich ist die Verwaltung der Kindergärten eine Sache des Landes selbst.

Ist der Besuch eines Kindergartens für das Kind Pflicht?

Für Kinder ist es nicht verpflichtend, einen Kindergarten zu besuchen. Die Eltern entscheiden, ob und wann ein Kind den Kindergarten besucht. Die spätere Vor- oder Volksschule setzt die vorige Teilnahme eines Kindergartens nicht voraus. Der Großteil aller fünfjährigen Kinder besucht österreichweit einen Kindergarten. Dies hat sich vor allem in den letzten 50 Jahren stark geändert, denn der Trend ist um ein Viertel gestiegen. Dies mag mitunter daran liegen, dass es sehr viele alleinerziehende, arbeitende Mütter gibt bzw. sind in vielen Fällen beide Elternteile beruflich beschäftigt.

Welcher Kindergarten ausgewählt wird, entscheiden ebenfalls die Eltern. Es gibt sowohl öffentliche, als auch private Kindergärten, die zur Auswahl stehen. Alternativ bieten sich Kindergruppen an. Diese werden von den Eltern selbst organisiert und gestaltet. Mehr als die Hälfte aller Kindergärten in Österreich sind Sache der Gemeinde. Es gibt große Unterschiede, was die zu zahlenden Kindergartenbeiträge betrifft, weil diese unterschiedlich von den Bundesländern gefördert werden. Die Höhe der Beiträge, welche erhoben werden, hängt vom Gesamteinkommen der Eltern ab.

Wie lange hat ein Kindergarten Betrieb?

Die Öffnungszeiten der Kindergärten unterscheiden sich grundlegend. Die Mehrheit der Kindergärten hat den ganzen Tag geöffnet und bietet oft auch ein Mittagessen für die Kleinen an. Andere wiederum schließen mittags ihre Pforten bzw. öffnen generell nur halbtags. Den größten Unterschied kann man in punkto Öffnungszeiten sehen, wenn man den Westen mit dem Osten vergleicht, denn hier liegen die Bundesländer um Welten auseinander.

Wer betreut das Kind im Kindergarten?

Für die Betreuung der Kinder im Kindergarten ist geschultes Fachpersonal ständig vor Ort. Um als Kindergärtnerin seinen Beruf ausüben zu können, ist eine abgeschlossene Ausbildung für Kindergartenpädagogik Voraussetzung.

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